Policenankauf der cash.life AG



judicialis: 
Rechtsprechungsdatenbank

ist ein Service der Protecting Internet-Online-Dienste GmbH. Hier können Sie die Kontaktdaten und das Impressum einsehen.


Loading

Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Beschluss verkündet am 20.08.2007
Aktenzeichen: 4 L 125/07
Rechtsgebiete: LSA-KAG


Vorschriften:
      LSA-KAG § 6 Abs. 6

Bei gemeindeeigenen Grundstücken kann es von vornherein nicht zu einem Rechtsverhältnis kommen, wie es auch das Entstehen einer abstrakten Beitragspflicht voraussetzt. Das Entstehen einer Beitragspflicht i. S. d. § 6 Abs. 6 KAG LSA wird vielmehr erst ermöglicht, wenn die Gemeinde das Eigentum an dem Grundstück einem anderen überträgt (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 -, DVBl. 84, 188 ff.).


Gründe:

Der statthafte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

1. Die von der Klägerin geltend gemachten ernstlichen Zweifel i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestehen nicht.

Soweit die Klägerin einwendet, der Vorteil im Sinne des § 6 KAG LSA habe bei ihr mit Abkauf des Grundstücks nicht mehr existiert, weil er Gegenstand des Kaufpreises gewesen sei, verkennt sie, dass es für die Bestimmung des beitragsrechtlichen Vorteilsbegriffs nicht auf eine sich im Einzelfall ergebende Wertsteigerung ankommt, die käuflich erwerbbar ist, sondern darauf, ob der Straßenausbau etwas bietet, was nicht nur für die Allgemeinheit, sondern auch für den Grundstückseigentümer nützlich ist. Diese Anforderung ist im Straßenausbaubeitragsrecht allein dadurch erfüllt, dass vom Grundstück aus die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besteht und die Straße (evtl. auch die Verbindung zu ihr) dem Eigentümer die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 29 Rdnr. 7). Bei Wohngrundstücken, also auch dem Grundstück der Klägerin, reicht es also aus, wenn das Grundstück über die ausgebaute Straße erreicht werden kann, was vorliegend ohne Zweifel der Fall ist.

Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ausgeführt, dass Gegenstand des Kaufvertrages vom 28. April 1998 allenfalls die Kosten der Erschließungsanlagen bis zum Tage des Besitzübergangs im Jahre 1998 sein könnten, während Kosten, die - wie hier - ab Besitzüberg...


Um sich den ganzen Text anzusehen, müssen Sie die Entscheidung zum Preis von 3,-- € incl. Mehrwertsteuer kaufen!


Ihnen stehen folgende Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung:

Mit Paypal bezahlen        - Paypal
Mit Sofortüberweisung.de bezahlen        - Sofortüberweisung.de

Nach dem Bezahlvorgang werden Sie auf diese Seite zurückgeleitet und Sie können sich den kompletten Volltext der Entscheidung ausdrucken / herunterladen / abspeichern.

Ich habe die AGB gelesen und bin mit ihnen einverstanden.

Die Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bestehe ausdrücklich auf der sofortige Ausführung und Erfüllung der Leistung, in diesem Fall die sofortige Zurverfügungstellung des Volltextes der Entscheidung. Ich bin mir darüber im klaren, dass mein Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, sobald der Vertrag von beiden Seiten auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe.


-WIDERRUFSBELEHRUNG-

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Protecting Internet-Online-Dienste GmbH
Yorckstraße 19
76185 Karlsruhe
Fax: 0721/9203878
E-Mail: info@judicialis.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


-ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG-