Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
Beschluss verkündet am 12.06.2003
Aktenzeichen: 2Z BR 116/03
Rechtsgebiete: WEG


Vorschriften:

WEG § 44 Abs. 3
In Wohnungseigentumssachen ist nicht nur der Erlass, sondern auch die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung unanfechtbar.
Gründe:

Durch Beschluss vom 14.5.2003 hat das Landgericht als Beschwerdegericht den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen. Dagegen richtet sich deren Beschwerde.

Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil nicht nur der Erlass einer einstweiligen Anordnung unanfechtbar ist (§ 44 Abs. 3 Satz 2 WEG), sondern auch die Ablehnung des Erlasses (BayObLGZ 1993, 73 f.).

Die Beschwerde der Antragstellerin wird daher verworfen.

Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 WEG und die Geschäftswertfestsetzung auf § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG.

Ende der Entscheidung

Zurück