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Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
Beschluss verkündet am 15.11.2001
Aktenzeichen: 15 UF 228/01
Rechtsgebiete: UnterhaltstitelanpassungsG, ZPO
Vorschriften:
UnterhaltstitelanpassungsG § 2 | |
ZPO § 148 |
Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss
15 UF 228/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht
15. November 2001
In dem
auf Abänderung eines Unterhaltstitels gemäß Art. 4 § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes gerichteten Verfahren
M ./. A
Tenor:
wird das Beschwerdeverfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlage des Amtsgerichts Kamenz vom 30. Januar 2001 - 1 F 210/00 - in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt.
Ende der Entscheidung
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