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Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
Beschluss verkündet am 15.11.2001
Aktenzeichen: 15 UF 233/00
(2)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss
15 UF 233/00 Brandenburgisches Oberlandesgericht
Anlage zum Protokoll vom 15.11.2001
Verkündet am 15.11.2001
In der Familiensache
Tenor:
1. Der Sachverständige M W soll nach Durchführung der von ihm zu beobachtenden vier Umgangskontakte (am 1. Dezember 2001, 5. Januar 2002, 2. Februar 2002 und 2. März 2002 jeweils von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr) in Ergänzung seines Gutachtens vom 18. Juli 2001 Stellung dazu nehmen, welche perspektivische Umgangsregelung des Kindes F P mit dem Antragsgegner für das Kindeswohl am besten ist.
2. Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden.
-
Ende der Entscheidung
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