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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 23.09.2009
Aktenzeichen: 5 AZR 942/08
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsachen 23. September 2009 - 5 AZR 941/08 - (führend) und - 5 AZR 942/08 - (vorliegend, Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)
Verkündet am 23. September 2009
In Sachen
hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. September 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Müller-Glöge, den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie den ehrenamtlichen Richter Heyn und die ehrenamtliche Richterin Zorn für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. September 2008 - 3 Sa 285/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe:
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Ende der Entscheidung
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