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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 30.10.2008
Aktenzeichen: IV R 4/06 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe:

Der an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Vorlagebeschluss vom 19. April 2007 IV R 4/06 wird aufgehoben, nachdem der Beklagte seine Revision mit Zustimmung der Klägerin zurückgenommen hat.

Ende der Entscheidung

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