Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 19.06.2002
Aktenzeichen: V B 122/01
Rechtsgebiete: AO 1977, FGO
Vorschriften:
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 | |
FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 |
Gründe:
Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 8. Mai 2001 7 K 7331/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1259) wird zur weiteren Klärung der Rechtsfrage zugelassen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang nachträglich bekannt gewordene Vorsteuerbeträge gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) berücksichtigt werden können (vgl. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 1995 V R 60/92, BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149).
Der Beschluss ergeht nach § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative der Finanzgerichtsordnung ohne Begründung.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.