Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 20.06.2001
Aktenzeichen: VI S 10/01
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
Gründe:
Auf die Revision der Klägerin und Revisionsklägerin hat der Senat mit Entscheidung vom 20. Juni 2001 (VI R 169/97, nicht veröffentlicht) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10. September 1997 III 765/97 sowie die streitbefangenen Bescheide des Beklagten (das Arbeitsamt -Familienkasse-) aufgehoben und die Kosten des gesamten Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Revisionsverfahren dem Beklagten auferlegt. Angesichts des bestehenden Kostenerstattungsanspruchs bedarf es einer Entscheidung über den Antrag der Beigeladenen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1982 2 BvR 434/82, BVerfGE 62, 392, 397; Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2000 VI B 14/99, BFH/NV 2001, 469, m.w.N.).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.