Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 13.07.1999
Aktenzeichen: VII B 34/99
Rechtsgebiete: AO 1977, ZPO


Vorschriften:

AO 1977 § 319
ZPO §§ 850 ff.
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe

Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung, ob die Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 der Abgabenordnung i.V.m. den §§ 850 ff. der Zivilpozeßordnung, die grundsätzlich nur für Arbeitseinkommen gelten, aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (Gleichheitssatz, Achtung der Menschenwürde, Gewährleistung des Existenzminimums, Sozial- und Rechtsstaatsprinzip mit dem Verbot der Kahlpfändung) nicht entsprechend auch auf Kapitaleinkommen zu übertragen seien, wenn andere Vermögenswerte zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht zur Verfügung ständen, ist jedenfalls nicht klärungsbedürftig. Der Senat verweist hierzu auf seinen Beschluß vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98 (BFH/NV 1999, 443), in dem sich der Senat ausführlich mit den vom Kläger nur angedeuteten Gesichtspunkten auseinandergesetzt hat.

Ende der Entscheidung

Zurück