Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 07.03.2006
Aktenzeichen: X R 59/00
(1)
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 11 Abs. 2 | |
FGO § 11 Abs. 3 |
Gründe:
Der Rechtsgrund für die auf Divergenz gemäß § 11 Abs. 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestützte Vorlage an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) ist entfallen, nachdem neben dem I. Senat und IV. Senat des BFH (Beschlüsse vom 28. Januar 2004 und vom 26. Februar 2004 nunmehr auch der VIII. Senat des BFH mit Beschluss vom 17. Januar 2006 der Abweichung von der
- im Urteil des I. Senats vom 13. Oktober 1983 I R 187/79 (BFHE 139, 406, BStBl II 1984, 115),
- im Beschluss des IV. Senats vom 30. September 1991 IV B 21/91 (BFH/NV 1992, 333)
und
- in den Urteilen des VIII. Senats vom 12. November 1985 VIII R 282/82 (BFH/NV 1986, 362) und vom 19. März 2002 VIII R 57/99 (BFHE 198, 137, BStBl II 2002, 662)
vertretenen Rechtsauffassung zugestimmt haben, dass in den Fällen der Betriebsaufspaltung die Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens nicht auch auf das Besitzunternehmen erstreckt werden könne.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.