Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 16.08.2006
Aktenzeichen: XI E 4/06
Rechtsgebiete: GKG
Vorschriften:
GKG § 21 Abs. 1 Satz 1 |
Gründe:
I. Mit Beschluss vom 6. April 2006 XI B 63/05 wurden in dem Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision den Kostenschuldnern und Erinnerungsführern (Kostenschuldner) die Kosten auferlegt.
Der Kostenbeamte des Bundesfinanzhofs (BFH) setzte durch Kostenrechnung vom 12. Mai 2006 die Gerichtskosten nach dem Mindeststreitwert von 1 000 € mit 110 € an. Hiergegen legten die Kostenschuldner unter dem 18. Mai 2006 Erinnerung ein.
II. Der Senat entscheidet in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung, da das pauschale Ablehnungsgesuch gegen sämtliche am Beschluss vom ... beteiligte Richter gerichtet und damit unzulässig ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 I B 47/04, BFH/NV 2006, 746, m.w.N.).
Die Erinnerung ist unbegründet. Die Kostenschuldner haben keine Begründung vorgetragen, die ihre Ursache im Kostenrecht hat. Für eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes bestehen keine Anhaltspunkte.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.