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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 11.12.2008
Aktenzeichen: 1 StR 670/08
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

1 StR 670/08

vom 11. Dezember 2008

in der Strafsache

gegen

wegen Steuerhinterziehung

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2008 beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2008 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Höhe des Tagessatzes für die Einzelstrafen jeweils 30,00 Euro beträgt.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.



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