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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 11.12.2008
Aktenzeichen: 1 StR 670/08
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 11. Dezember 2008
in der Strafsache
gegen
wegen Steuerhinterziehung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2008 beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2008 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Höhe des Tagessatzes für die Einzelstrafen jeweils 30,00 Euro beträgt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ende der Entscheidung
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