Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 06.07.2005
Aktenzeichen: 2 StR 131/05
(3)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 6. Juli 2005
in der Strafsache
gegen
wegen schweren Menschenhandels u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Juli 2005 beschlossen:
Tenor:
Die Kosten der zurückgenommenen Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 13. August 2004, soweit es den Angeklagten K. betrifft, sowie die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).
Gründe:
Die Staatsanwaltschaft hat, nachdem sie betreffend den Angeklagten K. und betreffend die Mitangeklagten L. , S. und Z. Revision eingelegt hatte, ihr Rechtsmittel hinsichtlich des Angeklagten K. konkludent dadurch zurückgenommen, daß sie die Revision nur betreffend die Mitangeklagten begründet hat.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.