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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 23.10.2002
Aktenzeichen: 2 StR 307/02
(1)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
23. Oktober 2002
in der Strafsache
gegen
wegen Vergewaltigung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Oktober 2002 beschlossen:
Tenor:
Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 4. September 2002 wird dahin klargestellt, daß das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 7. März 2002 mit den Feststellungen aufgehoben ist, soweit der Angeklagte nicht freigesprochen wurde.
Ende der Entscheidung
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