Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 08.04.2009
Aktenzeichen: 5 StR 18/09
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO § 349 Abs. 2 |
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 8. April 2009
beschlossen:
Tenor:
1.
Das Verfahren wird auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers eingestellt, soweit der Angeklagte B. im Fall II. 7. der Urteilsgründe verurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Demgemäß wird im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. September 2008 die Verurteilung wegen tatmehrheitlicher Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei vom Schuldspruch ausgenommen.
2.
Im Übrigen wird die Revision des Angeklagten gegen das genannte Urteil nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
3.
Der Angeklagte hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Der Senat schließt angesichts der Höhe der Einsatzstrafe und von Zahl sowie Höhe der verbleibenden Einzelstrafen aus, dass die Strafkammer ohne die weggefallene Einzelstrafe eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe ausgesprochen hätte.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.