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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 30.07.2009
Aktenzeichen: AnwSt (B) 13/08
Rechtsgebiete: BRAO
Vorschriften:
BRAO § 145 Abs. 5 S. 1 | |
BRAO § 145 Abs. 5 S. 2 |
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter,
die Richter Dr. Ernemann und Dr. Frellesen,
die Richterin Lohmann sowie
die Rechtsanwälte Dr. Frey, Prof. Dr. Stüer und Prof. Dr. Quaas
am 30. Juli 2009
gemäß § 145 Abs. 5 Satz 1 und 2 BRAO
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 2. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 25. April 2006 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ende der Entscheidung
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