Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 29.04.2004
Aktenzeichen: I ZA 2/04
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 29. April 2004
in Sachen
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. April 2004 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Pokrant, Dr. Schaffert und Dr. Bergmann beschlossen:
Tenor:
Der Antrag der Markeninhaberin, ihr Prozeßkostenhilfe für die Durchführung einer nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde gegen den am 14. Januar 2004 an Verkündungs Statt zugestellten Beschluß des 25. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts zu bewilligen und ihr einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die beabsichtigte Rechtsbeschwerde bietet keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO). Es ist keiner der Gründe ersichtlich, die die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnen (§ 83 Abs. 3 MarkenG).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.