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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 14.06.2006
Aktenzeichen: I ZB 11/04
(2)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BESCHLUSS
vom 14. Juni 2006
in der Rechtsbeschwerdesache
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant und Dr. Bergmann beschlossen:
Tenor:
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 1 Mio. € festgesetzt.
Ende der Entscheidung
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