Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 20.01.2003
Aktenzeichen: II ZR 322/01
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 148 | |
ZPO § 555 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
20. Januar 2003
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly, Kraemer und die Richterin Münke
beschlossen:
Tenor:
Das Revisionsverfahren wird bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens in der Sache M. GmbH gegen S. AG (Landgericht Berlin - Az.: 90 O 129/02) gemäß §§ 555, 148 ZPO ausgesetzt.
Gründe:
Das vor dem Landgericht Berlin anhängige Verfahren richtet sich gegen den Beschluß der Hauptversammlung der Beklagten, mit welcher der im vorliegenden Verfahren mit der Anfechtungsklage angegriffene Hauptversammlungsbeschluß bestätigt worden ist (§ 244 AktG). Im Falle der Erfolglosigkeit der Revision im vorliegenden Verfahren stünde rechtskräftig fest, daß der Ausgangsbeschluß nichtig ist. Damit würde einer möglichen Bestätigungswirkung des Bestätigungsbeschlusses der Boden entzogen (s. dazu auch Hüffer, AktG 5. Aufl. § 244 Rdn. 10; Zöllner, Festschrift für Beusch 1993, S. 973, 976 ff.).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.