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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 21.11.2002
Aktenzeichen: III ZR 245/01
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

III ZR 245/01

vom

21. November 2002

in dem Rechtsstreit

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dörr

beschlossen:

Tenor:

Der Antrag des Klägers, das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 5. August 2002 auf der Passivseite zu berichtigen, wird zurückgewiesen, weil der Senat aus dem unstreitigen Vorbringen der Parteien zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgängen entnommen hat, daß die CG Consult GmbH Rechtsnachfolgerin der CG Consult GmbH + Co geworden ist (vgl. Schreiben des Berichterstatters vom 31. Oktober 2002).

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