Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 29.10.2008
Aktenzeichen: IV ZA 14/07
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 552a |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 29. Oktober 2008
in dem Rechtsstreit
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke
am 29. Oktober 2008
beschlossen:
Tenor:
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die Revision ist zwar zugelassen. Es kommt aber ihre Zurückweisung durch Beschluss gemäß § 552a ZPO in Betracht, weil das Berufungsurteil nicht auf anderen Gesichtspunkten beruht als dem BGHZ 146, 37, 45 näher gekennzeichneten wirtschaftlichen Eigeninteresse der Beklagten, das einer Sittenwidrigkeit ihrer Verpflichtung entgegensteht.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.