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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 28.04.2009
Aktenzeichen: IV ZR 202/06
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 28. April 2009
durch
den Vorsitzenden Richter Terno,
die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und
die Richterin Harsdorf-Gebhardt
beschlossen:
Tenor:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 29. Juni 2006 verkündete Urteil des 14. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision und der Anschlussrevision (vgl. BGH Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - NJW-RR 2005, 651 m. w. N.) werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Ende der Entscheidung
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