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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 16.01.2008
Aktenzeichen: IV ZR 53/07
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 16. Januar 2008
in dem Rechtsstreit
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch
am 16. Januar 2008
beschlossen:
Tenor:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 16. Februar 2007 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Wert: bis 25.000 €
Gründe:
Die Revision war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a Satz 1 ZPO). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 7. November 2007 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO).
Ende der Entscheidung
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