Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 29.06.2006
Aktenzeichen: IX ZB 19/06 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

IX ZB 19/06

vom 29. Juni 2006

in dem Insolvenzeröffnungsverfahren

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 29. Juni 2006 beschlossen:

Tenor:

Die Gegenvorstellungen der Schuldnerin vom 9. Juni und 12. Juni 2006 werden zurückgewiesen.

Gründe:

Der Senat hat die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 18. Mai 2006 zu Recht verworfen. Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist nicht gegeben (vgl. BGHZ 150, 133 ff).

Ende der Entscheidung

Zurück