Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 30.07.2008
Aktenzeichen: IX ZB 212/07
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 115 Abs. 4 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 30. Juli 2008
in dem Insolvenzverfahren
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer
am 30. Juli 2008
beschlossen:
Tenor:
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Der Senat wird nicht vor dem 9. Oktober 2008 über die Rechtsbeschwerde beraten.
Gründe:
Da die Gläubiger nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts eine Insolvenzquote nicht erwarten können, erscheint es angemessen, den Gegenstandswert entsprechend der Senatspraxis auf 5.000 € festzusetzen. Bei diesem Gegenstandswert kann dem Schuldner gemäß § 115 Abs. 4 ZPO Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die Kosten der Prozessführung vier Monatsraten voraussichtlich nicht übersteigen. Angesichts der mitgeteilten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hätte der Beschwerdegegner monatliche Raten auf die Prozesskosten in Höhe von 175 € zu zahlen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.