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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Urteil verkündet am 27.09.2007
Aktenzeichen: IX ZR 128/06
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERZICHTSURTEIL

IX ZR 128/06

Verkündet am: 27. September 2007

in dem Rechtsstreit

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 27. September 2007 durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und Dr. Fischer

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden die Urteile des 5. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 30. Mai 2006 und der 9. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 27. Juli 2005 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen

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