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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 09.07.2009
Aktenzeichen: IX ZR 87/08
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

durch

die Richter Prof. Dr. Kayser, Vill,

die Richterin Lohmann,

die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape

am 9. Juli 2009

beschlossen:

Tenor:

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Revision vom Berufungsgericht unbeschränkt zugelassen worden ist.

Die vorsorglich eingelegte Beschwerde gegen einen von der Zulassung womöglich nicht erfassten Teil des Urteils des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. April 2008 ist gegenstandslos.

Der Gegenstandswert des Revisionsverfahrens wird auf 194.709,88 EUR festgesetzt.

Ende der Entscheidung

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