Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 29.01.2009
Aktenzeichen: V ZA 27/08
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 78b Abs. 1 |
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 29. Januar 2009
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger,
die Richter Dr. Lemke und Dr. Schmidt-Räntsch,
die Richterin Dr. Stresemann und
den Richter Dr. Czub
beschlossen:
Tenor:
Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts wird zurückgewiesen (§ 78b Abs. 1 ZPO).
Gründe:
Die beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln, mit dem die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen worden ist, wäre zwar statthaft (§ 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO), bliebe in der Sache aber ohne Erfolg, da die Berufung - wie der Kläger auch einräumt - nicht begründet worden ist.
Angesichts der Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung kommt die Beiordnung eines Notanwalts nicht in Betracht.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.