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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 02.07.2009
Aktenzeichen: V ZB 172/08
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 319 |
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 2. Juli 2009
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger,
die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke und Dr. Schmidt-Räntsch und
die Richterin Dr. Stresemann
beschlossen:
Tenor:
Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 14. Mai 2009 wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 4. August 2008 datiert.
Ende der Entscheidung
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