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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 26.10.2007
Aktenzeichen: V ZR 42/07
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 319 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 26. Oktober 2007
in dem Rechtsstreit
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 26. Oktober 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Czub und Dr. Roth
beschlossen:
Tenor:
Der Tenor des am 19. Oktober 2007 verkündeten Urteils wird gem. § 319 ZPO dahin berichtigt, dass nach den Wörtern "Die Berufung der Beklagten" die Wörter "und der Streithelferin" eingefügt werden.
Ende der Entscheidung
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