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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 17.12.2008
Aktenzeichen: V ZR 49/08
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 319 Abs. 1 |
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 17. Dezember 2008
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und
die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth
beschlossen:
Tenor:
Das am 12. Dezember 2008 verkündete Urteil des Senats wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO in der Weise berichtigt, dass im ersten Absatz des Tenors vor den Wörtern "im Kostenpunkt" die - versehentlich ausgelassenen - Wörter "unter Zurückweisung der Revision im Übrigen" eingefügt werden.
Ende der Entscheidung
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