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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 11.12.2008
Aktenzeichen: VII ZR 110/08
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 11. Dezember 2008
in dem Rechtsstreit
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, den Richter Dr. Kuffer, die Richterin Safari Chabestari, die Richter Halfmeier und Leupertz
beschlossen:
Tenor:
Die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 13. März 2008 wird zugelassen.
Der Senat weist darauf hin, dass das Berufungsurteil jedenfalls im Ergebnis schon deshalb richtig sein dürfte, weil die Rüge, der Betrag von 16.666,00 € sei zu Unrecht ausgeurteilt worden, erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist erhoben worden ist.
Gegenstandswert: 16.666,00 €
Ende der Entscheidung
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