Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 13.05.2004
Aktenzeichen: VII ZR 99/03
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 13. Mai 2004
in Sachen
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Mai 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Dressler und die Richter Hausmann, Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka und Bauner
beschlossen:
Tenor:
Die Erinnerung des Beklagten zu 2 vom 8. März 2004 gegen die Kostenrechnung vom 23. Dezember 2003 (KZ 780031043151) wird zurückgewiesen.
Auslagen werden nicht erstattet.
Gründe:
1. Der beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwalt Dr. v. W. hat im Namen beider Beklagter gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 24. Oktober 2002 Beschwerde eingelegt. Der Senat hat die Beschwerde mit Beschluß vom 11. Dezember 2003 zurückgewiesen und die Kosten des Verfahrens beiden Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
2. Der Beklagte zu 2 wendet sich gegen die zu seinen Lasten festgesetzten Gerichtskosten mit der Begründung, Rechtsanwalt Dr. v. W. nicht beauftragt zu haben. Die Kostenbeamtin hat der Erinnerung nicht abgeholfen und die Sache dem Senat vorgelegt.
3. Die Erinnerung ist nicht begründet. Die Kostengrundentscheidung ist unanfechtbar. Deshalb kommt es auf die Vollmacht nicht an.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.