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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 16.12.2008
Aktenzeichen: X ZB 29/07
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 319 |
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 16. Dezember 2008
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis,
die Richterin Mühlens und
die Richter Prof. Dr. Meier-Beck, Asendorf und Gröning
beschlossen:
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 16. September 2008 wird im Tenor dahin berichtigt, dass das Datum des Beschlusses des 5. Senats (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenats) richtig lautet: "19. Juni 2007" (§ 319 ZPO).
Ende der Entscheidung
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