Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 13.12.2005
Aktenzeichen: XI ZR 163/05
Rechtsgebiete: GKG


Vorschriften:

GKG § 47 Abs. 1 Satz 2
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

XI ZR 163/05

vom 13. Dezember 2005

in dem Rechtsstreit

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2005 durch den Vorsitzenden Richter Nobbe, die Richter Dr. Müller und Dr. Joeres, die Richterin Mayen und den Richter Prof. Dr. Schmitt

beschlossen:

Tenor:

Der Antrag vom 23. November 2005 auf Ermäßigung des Streitwerts auf 304.099,61 € wird zurückgewiesen.

Der Streitwert bestimmt sich nach § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG; die behauptete Absicht, die Nichtzulassungsbeschwerde auf den Hauptantrag zu beschränken, kann nicht berücksichtigt werden.

Ende der Entscheidung

Zurück