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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 21.01.2009
Aktenzeichen: XII ZR 103/07 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2009 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz, Dose und Dr. Klinkhammer

beschlossen:

Tenor:

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 5. November 2008 wird dahin berichtigt, dass in der Bezeichnung des angefochtenen Urteils die Jahreszahl 2006 durch die Jahreszahl 2007 ersetzt wird. Bei dem fälschlich übernommenen Verkündungsdatum des angefochtenen Urteils handelt es sich um ein offensichtliches Schreibversehen.

Ende der Entscheidung

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