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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 26.07.2006
Aktenzeichen: 1 BvR 1323/05
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1323/05 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen
a) den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Mai 2005 - 5 TG 681/05 u. 5 TP 682/05 -,
b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14. Februar 2005 - 1 G 2188/04 (V) -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts M W
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Haas und die Richter Bryde, Eichberger am 26. Juli 2006 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt. Ihm wird Rechtsanwalt W..., zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Ende der Entscheidung
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