Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 03.03.2008
Aktenzeichen: 1 BvR 2782/04
Rechtsgebiete: TabStG, BVerfGG


Vorschriften:

TabStG § 21
BVerfGG § 93a
BVerfGG § 93b
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2782/04 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

1. unmittelbar gegen

das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2004 - VII R 39/01 -,

2. mittelbar gegen § 21 Tabaksteuergesetz

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Hoffmann-Riem, Eichberger gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 3. März 2008 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird ab dem Zeitpunkt der Einlegung der Verfassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrung seiner Rechte Frau Rechtsanwältin Martina Kroll, Holstenwall 13, 20355 Hamburg beigeordnet.

Ende der Entscheidung

Zurück