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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 07.01.2009
Aktenzeichen: 1 BvR 2959/07
Rechtsgebiete: BVerfGG
Vorschriften:
BVerfGG § 32 Abs. 6 |
In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof
am 7. Januar 2009
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die einstweilige Anordnung vom 27. Juni 2008 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Ende der Entscheidung
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