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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 20.07.2006
Aktenzeichen: 1 BvR 346/06 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 346/06 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

gegen

den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. Dezember 2005 - 3 UF 351/05 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 20. Juli 2006 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Sch., zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Ende der Entscheidung

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