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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 20.07.2006
Aktenzeichen: 1 BvR 346/06
(1)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 346/06 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen
den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. Dezember 2005 - 3 UF 351/05 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 20. Juli 2006 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Sch., zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Ende der Entscheidung
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