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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 15.09.2005
Aktenzeichen: 1 BvR 364/05
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 364/05 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

gegen

den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 12. Januar 2005 - 12 UF 129/04 -

hier: Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Burkhard Leo, Kiel

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungs-gerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 15. September 2005 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Burkhard Leo, Hopfenstraße 29III, 24103 Kiel, zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.

Ende der Entscheidung

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