Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 05.09.2006
Aktenzeichen: 1 BvR 396/98
(1)
Rechtsgebiete: Bayerisches Mediengesetz vom 24. November 1992
Vorschriften:
Bayerisches Mediengesetz vom 24. November 1992 Art. 38 Abs. 2 | |
Bayerisches Mediengesetz vom 24. November 1992 Art. 38 Abs. 3 |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 396/98 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen 1. unmittelbar das Urteil des Amtsgerichts Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - vom 21. Januar 1998 - 1 C 0684/97 -,
2. mittelbar Art. 38 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Mediengesetzes vom 24. November 1992 (GVBl S. 584)
hier: Festsetzung des Gegenstandswerts
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterin Haas, des Richters Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt, und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger am 5. September 2006 beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 35.000 € (in Worten: fünfunddreißigtausend Euro) festgesetzt (§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 134 Abs. 1 und § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.