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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 26.02.2003
Aktenzeichen: 1 BvR 426/02
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
IM NAMEN DES VOLKES
- 1 BvR 426/02 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2001 - I ZR 284/00 -
hier: Ausschluss des Richters Hoffmann-Riem von der Ausübung des Richteramtes,
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardtund des Richters Bryde
am 26. Februar 2003 beschlossen:
Tenor:
Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Hoffmann-Riem ist von der Ausübung seines Richteramtes nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz weiterhin ausgeschlossen (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2000 - 1 BvR 1762, 1787/95 -).
Ende der Entscheidung
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