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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 17.08.2007
Aktenzeichen: 1 BvR 61/05
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 61/05 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

gegen

die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Naumburg vom 17. November und 6. Dezember 2004 - 8 UF 216/04 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 17. August 2007 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin Sch. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Ende der Entscheidung

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