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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 11.12.2001
Aktenzeichen: 1 BvR 848/01
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 848/01 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. April 2001 - L 4 B 6/01 KA ER -
hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde
am 11. Dezember 2001 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Es wird festgestellt, dass die einstweilige Anordnung vom 25. Mai 2001, verlängert mit Beschluss vom 2. November 2001, mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 mit Wirkung vom selben Tage gegenstandslos geworden ist.
Ende der Entscheidung
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