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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 01.04.2009
Aktenzeichen: 2 BvC 5/07
Rechtsgebiete: BVerfGG


Vorschriften:

BVerfGG § 24 Satz 2
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
In dem Verfahren

...

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -

unter Mitwirkung

der Richterinnen und Richter Vizepräsident Voßkuhle, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau

am 1. April 2009

beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe:

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2007 genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Ende der Entscheidung

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