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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 17.06.1998
Aktenzeichen: 2 BvR 1853/94
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 1853/94 -

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

des Herrn K...

- Bevollmächtigte:

1. Rechtsanwalt Dr. Winfried Matthäus, Torstraße 11, Berlin,

2. Rechtsanwälte Hans-Peter Mildebrath und Astrid Mildebrath, Brandenburgische Straße 43, Berlin -

gegen

a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 -,

b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. September 1993 - (527) 2 Js 26/90 Ks (10/92) -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts Dr. Winfried Matthäus

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterin Graßhof und der Richter Kruis, Kirchhof, Winter, Sommer, Steiner, Jentsch, Hassemer

am 17. Juni 1998 beschlossen:

Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts Dr. Winfried Matthäus wird abgelehnt.



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