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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 17.03.1989
Aktenzeichen: 308/88 R
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
BESCHLUSS DES PRAESIDENTEN DES GERICHTSHOFES VOM 17. MAERZ 1989. - ITALIENISCHE REPUBLIK GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - STAATLICHE BEIHILFEN - WIEDEREINZIEHUNG. - RECHTSSACHE 308/88 R.
Tenor:
1 ) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2 ) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Ende der Entscheidung
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