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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 10.07.2003
Aktenzeichen: C-64/00
Rechtsgebiete: Richtlinie 91/67/EWG des Rates vom 28. Januar 1991, Richtlinie 93/53/EWG des Rates vom 24. Juni 1993, Entscheidung 92/538/EWG der Kommission vom 9. November 1992, Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990, of Fish (Control) Regulations 1994
Vorschriften:
Richtlinie 91/67/EWG des Rates vom 28. Januar 1991 betreffend die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Vermarktung von Tieren und anderen Erzeugnissen der Aquakultur in der Fassung der Richtlinie 93/54/EWG des Rates vom 24. Juni 1993 | |
Richtlinie 93/53/EWG des Rates vom 24. Juni 1993 zur Festlegung von Mindestmaßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung bestimmter Fischseuchen | |
Entscheidung 92/538/EWG der Kommission vom 9. November 1992 | |
Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich | |
Fish Health Regulations 1992 (Statutory Instruments 1992, Nr. 3300) (Großbritannien) | |
of Fish (Control) Regulations 1994 (Statutory Instruments 1994, Nr. 1447) (Großbritannien) |
Ende der Entscheidung
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