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Gericht: Europäisches Gericht
Urteil verkündet am 28.01.2004
Aktenzeichen: T-283/01
Rechtsgebiete: Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 des Rates vom 17. Dezember 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und Erzeugnisse der Aquakultur in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 3318/94 des Rates vom 22. Dezember 1994, Verordnung (EG) Nr. 2183/2001 der Kommission vom 9. November 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 104/2000 hinsichtlich der Gewährung der Ausgleichsentschädigung für an die Verarbeitungsindustrie gelieferten Tunfisch, EGV, Verfahrensordnung
Vorschriften:
Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 des Rates vom 17. Dezember 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und Erzeugnisse der Aquakultur in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 3318/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 Art. 18 | |
Verordnung (EG) Nr. 2183/2001 der Kommission vom 9. November 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 104/2000 hinsichtlich der Gewährung der Ausgleichsentschädigung für an die Verarbeitungsindustrie gelieferten Tunfisch Art. 3 | |
EGV Art. 230 Abs. 5 | |
Verfahrensordnung Art. 102 § 1 |
Ende der Entscheidung
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